Verhaftung bei der Fluchthilfe
Seit dem Bau der Mauer 1961 hatte Manfred Matthies unzähligen DDR-Bürgern zur Flucht in den Westen verholfen. Er war jedoch selbst Flüchtling aus Magdeburg und durfte so bis 1971 nie selbst nach Ost-Berlin einreisen. 1971 wurden alle alten Straftaten aufgehoben, Matthies konnte nun nach Ost-Berlin fahren. Eine Fluchthilfe an der Jahreswende 1972/73 wurde ihm zum Verhängnis. Er sollte eine Frau mit ihrem Kind aus Ost-Berlin herausholen. Dazu hatte Matthies ein Auto so umgebaut, dass sie sich darin verstecken konnte. Ihr Verlobter im Westen wollte fahren. Dieser sagte jedoch einen Tag vorher ab, Matthies musste die Fahrt selbst machen. Am Grenzübergang Invalidenstraße an der Sandkrugbrücke passierte es dann: Die Prozedur der Passkontrolle verlief anders als gewöhnlich. Der Beamte ging mit Matthies Papieren weg und kam mit vier Bewaffneten zurück. Sie zwangen ihn, in eine Garage zu fahren. Er leugnete, jemanden versteckt zu haben, aber die Beamten antworteten nur: "Reden Sie nicht rum, wir wissen, dass Sie da jemanden drin haben." So musste er aufgeben, wurde verhaftet und zu 13 Jahren Haft verurteilt.
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